Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Ferienhofs Schrammsteinblick.

Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Ferienhof und dem Gast individuell vereinbart und schriftlich festgehalten wurden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Diese AGB sind für jeden Gast in den Ferienhäusern und -wohnungen sowie im Internetauftritt des Ferienhofes Schrammsteinblick einsehbar.

 

§ 2 Buchungsbestätigung
Die Buchung für das Ferienhaus/ die Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 4). Mit der abgeschlossenen Buchung akzeptiert der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB und Hausordnung.
Vertragspartner sind der Ferienhof Schrammsteinblick und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Ferienhof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

§ 3 Leistungen und Preise
Die jeweiligen Preise entnehmen Sie der Preisliste. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und beinhalten die Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung. Bettwäsche und ein Handtuchpaket werden gestellt, Handtücherwechsel auf Anfrage. Die Kosten für die Endreinigung werden separat ausgewiesen.
Der Ferienhof ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Ferienhofes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Ferienhof dem zustimmt.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsstellung auf unser Konto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Eine Kaution für das Haus mit Inventar wird derzeit nicht erhoben, lediglich ein Schlüsselpfand in Höhe von EUR 50,00 muss bei Anreise geleistet werden (nähere Informationen siehe § 5 An- und Abreise).
Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden.

Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart, mit der Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 5 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Frühzeitigeres Anreisen und Anreisen nach 18:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich 15.00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung ab 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen.
Die Übergabe des Mietobjektes inklusive Schlüsselübergabe an den Mieter erfolgt in gereinigtem Zustand mit sämtlichen auf der Inventarliste (im Mietobjekt vorliegend) aufgeführten Gegenständen am Anreisetag durch den Vermieter oder dessen Beauftragten und wird auf einem Übergabeprotokoll von beiden Vertragspartnern unterschrieben. Bei Übergabe ist ein Schlüsselpfand in Höhe von EUR 50,00 per Barzahlung zu hinterlegen. Die Zahlung wird auf dem Übergabeprotokoll des Ferienhauses quittiert, ebenso die Rückgabe des Pfandbetrages nach erfolgter Abnahme des Ferienhauses bei Abreise.
Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt aufgeräumt, das Haus besenrein und vollständig laut Inventarliste an den Vermieter oder dessen Beauftragten zu übergeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, der Hausmüll ist zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

 

§ 6 Mietobjekt
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr, vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Der Vermieter ist berechtigt, zur Gefahren- oder Schadensabwendung während Abwesenheit der Mieter das Mietobjekt zu betreten (z.B. offene Dachliegefenster bei plötzlich einsetzendem Regen zu schließen). Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW. Schützen Sie Ihr Eigentum.  

Auf dem Grundstück dürfen ohne vorherige Zustimmung keine Zelte, Wohnmobile oder ähnliche Dinge zu Übernachtungszwecken aufgestellt werden. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Räumung des Objektes.

In den Häusern und Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Das Rauchen ist außerhalb der Ferienhäuser gestattet. Zigarettenabfälle sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

§ 7 Internet/ W-LAN Nutzung durch den Gast

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm selbst zu tragen.

 

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
1. das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
2. keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
3. die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
4. keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
5. das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen;
6. es ist ausdrücklich untersagt File-sharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über unser Internet zu starten.

 

Der Gast stellt den Eigentümer und Vermieter des Ferienhofes Schrammsteinblick von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen; dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer und Vermieter des Ferienhof Schrammsteinblick auf diesen Umstand hin.


§ 8 Kinderspielplatz

Die Benutzung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle wird keine Haftung übernommen.


§ 9 Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere
Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.

 

§ 10 Aufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei den Wohneinheiten sind mindestens 4 Nächte. Bei Kurzaufenthalten von weniger als 4 Nächten wird ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € pro Übernachtung erhoben. Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebener Personenzahl genutzt werden. Bei Überbelegung haben wir als Vermieter der Ferienwohnung/ des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.

 

§ 11 Reiserücktritt
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden.
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:
bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem Anreisetag kostenfrei,
bis 3 Wochen (21 Tage) vor dem Anreisetag 25 % des Gesamtpreises,
bis 2 Wochen (14 Tage) vor dem Anreisetag 50 % des Gesamtpreises,

bis 1 Woche (7 Tage) vor dem Anreisetag 75 % des Gesamtpreises,
ab 6 Tagen vor dem Anreisetag 100 % des Gesamtpreises.
Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € zu zahlen. Die Rücktrittgebühr wird mit der Anzahlung verrechnet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 90 % der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.

 

§ 12 Rücktritt durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§ 13 Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.


§ 14 Hausordnung
Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 11 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 90 % des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und derselben Mietsumme weitervermietet werden.

 

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.