Liebe Gäste,
ab dem 1. April 2017 tritt die neue Gästetaxe-Satzung in Kraft.
Wir möchten Sie hier kurz über die Änderungen der Gästetaxe-Satzung, sowie über den zukünftigen Ablauf bei uns vor Ort informieren.
Neuerungen aus der Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung) vom 07.03.2017
(Bekanntgabe am 21.03.2017)
Höhe der Gästetaxe
Die Gästetaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen. Sie beträgt ab dem 1. April 2017 je Tag
An- und Abreisetag zählen nach wie vor als 1 Tag.
Mit der neuen Satzung sind Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kostenfrei (ab dem 16. Geburtstag zählen diese als Erwachsene*).
*bitte Hinweis Ermäßigung beachten
Die Gästetaxe wird um 50 % ermäßigt für Schüler, Studenten und Auszubildende vom 16. bis zum 27. Lebensjahr.
Voraussetzung für die Ermäßigung der Gästetaxe ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen.
Gästekarte
Sie erhalten nach wie vor eine Gästekarte, welche zu Vergünstigungen beim Besuch von bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen führt.
Neue Vergünstigungen ab 1. April 2017 sind unter anderem:
Neu ist auch das elektronische Meldesystem, welches wir ab dem 1. April 2017 nutzen werden.
Der Vorteil zu dem manuellen Meldeschein liegt darin, dass Sie für jede mitreisende Person eine separate Gästekarte erhalten. Somit können Sie auch unabhängig voneinander Ausflüge antreten und alle Vergünstigungen nutzen. Bei dem manuellen Meldeschein gibt es lediglich eine Gästekarte.
Um den Zeitaufwand bei Ihrer Anreise mit der Übergabe des Ferienhauses und dem damit verbundenen "Schriftverkehr" zu reduzieren, möchten wir Sie bitten, uns bereits vor Ihrer Anreise die folgenden Daten der reisenden Personen mitzuteilen:
Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind, Ihnen innerhalb von 24 h nach Ihrer Ankunft einen Meldeschein auszustellen und sie somit gemeldet sind. Dies hat nichts mit der Gästetaxe zu tun, wo Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kostenfrei sind. Daher ist es wichtig, dass Sie uns auch die Namen der Kinder mitteilen, welche unter 16 Jahre alt sind.
Ablauf für Sie
Die Gästetaxe kann dann bei uns vor Ort in bar gezahlt werden.
Wenn Sie uns die Daten also bereits vorab übermitteln können, wären wir Ihnen sehr dankbar.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass wir unsere Ferienhäuser gern etwas individueller für unsere kleinen und jungen Gäste auslegen möchten. Daher ist es passend, wenn uns die Daten bereits vor Ihrer Anreise vorliegen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.